Kennzeichnung von Werbung auf meinem Blog

Für die Inhalte dieser Seite soll folgendes gelten:

Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, da ich kein Jurist bin. Ich habe versucht mir aufgrund eigener Recherchen ein Verständnis der aktuellen Rechtslage zu bilden, dieses auf meinen Blog anzuwenden.

Diese Erkenntnisse möchte ich gerne mit euch teilen.

1. Präambel

Wenn ich für Produkttests eine Vergütung, einen Gutschein, eine Teststellung oder auch die Überlassung einer Teststellung erhalte, so halte ich mich ausnahmslos an folgende Regeln:

  1. Produkttests unterliegen keinerlei Einflußnahme des Auftraggebers
  2. Produkttests sind für mich eine sachlich-neutrale Auseinandersetzung mit dem Produkt
  3. Produkttests, für die ich beauftragt wurde und Geld bekommen habe, werden durchgehend als “Anzeige” gekennzeichnet
  4. Produkttests, für die ich Gutscheine, Abonnements oder Produkte behalten durfte und deren Wert unter € 250.- liegt, sind entsprechend gekennzeichnet. Dies gilt auch, wenn ich das getestete Produkt wieder zurückschicken musste.
  5. Links zu Produktherstellern enthalten grundsätzlich einen “nofollow” Attribut
  6. Meine Meinung ist und bleibt stets unbeeinflusst

Mein Blog ist nicht primär darauf ausgerichtet Geld damit zu verdienen. Sehr wohl bin ich an der Deckung der laufenden Betriebskosten für meinen Server und der Finanzierung der verwendeten WordPress-Themes, WordPress-Plugins und Backup-Dienste interessiert.
Daher verfasse ich auch bezahlte Blogposts.

Um transparent gegenüber meinen Lesern und Firmen, die mir Produkte zum Test zusenden, aufzutreten möchte ich im Folgenden darlegen, wie ich “werbliche Inhalte” auf meinem Blog kennzeichne.

2. Wann ist denn eine Werbekennzeichnung überhaupt notwendig?

Der Begriff der “Werbung” beeinhaltet alle Aktivitäten und Äusserungen, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu erhöhen.

Ok, schön: Aber was hat das mit deinem oder meinem Blog zu tun ?
Ganz einfach: Ein Blog fällt unter die Rubrik der “neuen Medien”. Somit muss die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beachtet werden. Diese Richtlinie erkennt das Trennungsgebot zwischen Werbung und Inhalt für Telemedien an.

§ 6 TMG gibt in Abs. 1 Nr. 1 folgendes wieder: „Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.“

Zusätzlich muss  auch § 58 Abs. 1 RStV beachtet werden: “Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.”

Auch § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage ist relevant: “Redaktionelle Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung , ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung).”

3. Welche Arten von Werbung gibt es?

Ganz grob kann man diese Frage mit der Aufzählung der folgenden Punkte beantworten:

  • Werbebanner
  • Produkttest
  • Bezahlte Blogposts
  • Bezahlte Textlinks
  • Affiliate Links

3. Wie sind diese Werbeformen auf einem Blog zu kennzeichnen?

a. Kennzeichnung von Werbebannern

Eine Kennzeichnungspflicht für Werbebanner ist nach einem Urteil des Kammergerichtes Berlin (Urteil vom 24.01.2012 – AZ. 5 W 10/12) nicht ausdrücklich erforderlich. Da es dazu aber noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu gibt und du auf der sicheren Seite sein möchtest, solltest du auch Werbebanner mit “Anzeige” oder “Werbung” kennzeichnen.

Auf meinem Blog verzichte ich grundsätzlich auf den Einsatz von Werbebannern.

b. Kennzeichnung von Produkttests

Produkttests, die durch Unternehmen beauftragt oder unterstützt werden sind grundsätzlich als Werbung zu kennzeichnen. Andernfalls kann Schleichwerbung vorliegen.

Wird dem Blogger zum Zwecke ein Produkt ohne Beauftragung überlassen und es dem Blogger freigestellt ist in welcher Form (positiv oder negativ) er darüber schreibt.

Nach aktueller Rechtsprechung (§ 4 Nr. 3 UWG) hat eine Werbekennzeichnung zu erfolgen wenn:

  • Ein Entgelt geflossen ist
  • Ein überlassenes Produkt (oder der Nutzwert dieses Produktes) einen Wert von mehr als € 1.000 hat
  • Eine Einflussnahme auf den Inhalt des Produkttests genommen wurde, oder es eine Veröffentlichungspflicht gab
  • Das Produkt oder die Marke in einem werblichen Mittelpunkt steht (keine sachlich-neutrale Auseinandersetzung damit gibt)

Gut, aber was ist mit Produkttests, für die du ein Produkt zur Verfügung gestellt bekommst, und dieses nach dem Test auf eigene Kosten wieder zurücksenden musst?
Wenn es dir frei steht über dieses Produkt zu schreiben, genügt ein Hinweis darauf im Text des Produkttests.

Bitte beachte: das gilt nicht nur für deinen Blog, sondern auch für Inhalte, die du über soziale Netzwerke veröffentlichst.

Auf meinem Blog kennzeichne ich die Produkttests mit “Anzeige”, für ich eine Gegenleistung in Form eines Entgeltes, Rabattes oder eines Gutscheines  erhalten habe. In Produkttests bei denen ich das getestete Produkt nach dem Test auf eigene Kosten zum Hersteller zurückgeschickt habe, weise ich darauf hin. Eine Kennzeichnungspflicht als Werbung oder Anzeige kann ich dafür aus meiner Einschätzung der aktuellen Rechtslage nicht erkennen.

c. Kennzeichnung von bezahlten Blogposts

An dieser Stelle gibt es keinerlei Diskussionen: Bekommst du Geld für einen Blogpost, dann musst du diesen mit “Werbung” oder “Anzeige” zwingend kennzeichnen.

Auf meinem Blog sind bezahlte Blogposts immer mit “Anzeige” gekennzeichnet

d. Kennzeichnung von bezahlten Textlinks

Bei bezahlten Textlinks gilt dasselbe wie für bezahlte Blogposts. Gemäß dem Urteils des Kammergerichtes Berlin (Urteil vom 30.06.2006, AZ 5 U 127/05) muss ein solcher Link als Werbung gekennzeichnet werden. Der gilt insbesondere, wenn der Link in einem redaktionellen Umfeld gesetzt wird, da der Leser erwartet über den Link zu weiterführenden Informationen zu gelangen.

Auf meinem Blog setze / verwende ich aktuell keine bezahlten Textlinks.

e. Kennzeichnung von Affiliate-Links

Für Affiliate Links gilt dasselbe wie für bezahlte Textlinks, auch wenn die Bezahlung erst bei einem Klick auf den Link, oder einer Kaufaktion auf der, über den Affiliate Link, Zielwebseite vorgenommen wird.

Auf meinem Blog setze ich in sehr wenigen Fällen Affiliate Links zu Amazon, die ich mit (Affiliate Link) kennzeichne.

f. Weiterführende Links

Die folgenden Links waren meinen Recherchen zuträglich: